Hund beißt Hund | HAFTUNG: Zahlt die Versicherung?

Ein Hund beißt einen anderen Hund, hierbei stellt sich die Frage, wer haftet für den Hundebiss. Für den Hundebissentstanden Schaden wollen die Haftpflichtversicherungen den geschädigten Hundehaltern häufig nur 50 Prozent der Kosten für den Hundebiss – Schaden zahlen. Die Versicherungen verweisen darauf, dass die Halterhaftung der Hundehalter (Hundehalterhaftung) verschuldensunabhängig sei und diese daher pauschal für jeder der beteiligten Hunde die Hundehalter zu 50 Prozent des Schadens selbst aufkommen müssen. 
Diese Vorgehensweise berücksichtigt jedoch nicht den konkreten Einzelfall, weshalb sie generell abzulehnen ist. Weitere Faktoren können die eigene Haftung mitunter auf Null reduzieren.Weitere zu berücksichtigende Faktoren wären u.a: Ein unangeleinter Hund beißt einen angeleinten Hund oder auch ein großer Hund beißt einen kleinen Hund. Hundehalter sollten sich deshalb nicht mit einer schnell erteilten generellen Ablehnung der Versicherungen zu frieden geben. Wenn ein Dritter geschädigt wird, haften Tierhüter und Tieraufseher als sogenannte Gesamtschuldner nach § 840 Abs. 1 BGB gemeinschaftlich. Im Innenverhältnis der Verantwortlichen untereinander sind die Haftenden im Verhältnis zueinander grundsätzlich zu gleichen Anteilen verpflichtet, den Schaden des Geschädigten auszugleichen. 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.